Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist bestrebt, seine Webseite www.miteinander-im-quartier.de so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung wurde am 18.03.2021 erstellt und am 05.01.2022 sowie dem 05.08.2024 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragten und durch empirica mit Stand von Januar 2022 ausgeführten Selbstbewertung. Das BMWSB arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die zum Beispiel nicht barrierefrei sind:
Barrieren melden! Hinweise zur Barrierefreiheit
Über folgenden Kontakt können Sie weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.miteinander-im-quartier.de melden und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
empirica ag
Kurfürstendamm 234
10719 Berlin
E-Mail: barrierefrei-miq@empirica-institut.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Kontakt Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de